Informationen zum Betretungs- und Annäherungsverbot

Das Betretungs- und Annährungsverbot schützt von häuslicher Gewalt betroffene Personen. Es ist durch das „Gewaltschutzgesetz 2019“ verankert und kann direkt von der Polizei ausgesprochen werden.

Das Betretungs- und Annährungsverbot gilt für 14 Tage, Gefährder*innen werden damit von einer Wohnung weggewiesen, es besteht aber die Möglichkeit Gegenstände des täglichen Bedarfs noch mitzunehmen. Wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass noch Gegenstände aus der Wohnung benötigt werden, ist eine Abholung nur in Begleitung der Polizei möglich.

Zusätzlich besteht für die gefährdete Peron ein Schutzbereich von 100 Metern. Gefährder*innen dürfen sich also der gefährdeten Person bis auf 100 Meter nicht annähern, dieser Schutzbereich ist ortsunabhängig. Gefährder*innen und gefährdete Personen müssen sich an das Betretungs- und Annäherungsverbot halten.

Mit dem Betretungs- und Annährungsverbot ist automatisch auch ein Waffenverbot verbunden.

Beratungen für Gewaltprävention:

Gefährder*innen müssen seit 1.9.2021 an einer sechsstündigen Beratung für Gewaltprävention aktiv teilnehmen. Sie müssen dafür innerhalb von fünf Tagen nach Ausspruch des Betretungs- und Annäherungsverbotes mit einer Beratungsstelle für Gewaltprävention Kontakt aufnehmen. Unterbleibt die Kontaktaufnahme, so droht eine Verwaltungsstrafe.

Ihre Beratungstermine für Tirol können Sie unter 0512/572750 7575 vereinbaren. In Tirol können Sie diese Beratung in allen Bezirken absolvieren.